Rechtsextremistisch: Wie umgehen mit der AfD?

Aktuelle Stunde 03.05.2025 42:10 Min. UT Verfügbar bis 03.05.2027 WDR Von Carsten Upadek

AfD klagt gegen Einstufung: Hat die Partei Chancen vor Gericht?

Stand: 08.05.2025, 16:26 Uhr

Nach ihrer Einstufung als "gesichert rechtsextremistisch" hat die AfD gegen den Verfassungsschutz geklagt. Wie stehen die Chancen?

Bei der Bundestagswahl und in aktuellen Umfragen konnte die AfD zuletzt große Erfolge einfahren. Nun hat der Bundesverfassungsschutz die Partei als "gesichert rechtsextremistisch" eingestuft. Die AfD-Vorsitzenden Alice Weidel und Tino Chrupalla sehen darin eine "öffentliche Diskreditierung und Kriminalisierung", wie die Partei am Freitag mitteilte. Die Einstufung sei "erkennbar politisch motiviert". Am Montag (05.05.) hat die AfD gegen die Einstufung Klage beim Verwaltungsgericht Köln eingereicht.

Nach AfD-Einstufung: Wie geht es nun weiter?

WDR 5 Morgenecho - Interview 03.05.2025 10:42 Min. Verfügbar bis 03.05.2026 WDR 5


Download

Hat sich der Verfassungsschutz rechtlich korrekt verhalten?

In einer ersten Reaktion hatte die AfD am Freitag erklärt, schon die "Einstufung als sog. Verdachtsfall" sei "nicht rechtskräftig abgeschlossen". Offenbar sollte damit angedeutet werden, dass der Verfassungsschutz mit der Veröffentlichung in ein laufendes Verfahren eingegriffen habe. Das treffe allerdings nicht zu, sagt Christoph Kehlbach von der ARD-Rechtsredaktion.

Christoph Kehlbach

Christoph Kehlbach

Tatsächlich habe die AfD bereits erfolglos in zwei Instanzen versucht, die Einstufung als Verdachtsfall revidieren zu lassen. "Sowohl das Verwaltungsgericht Köln als auch das Oberverwaltungsgericht (OVG) NRW in Münster haben entschieden, dass die Entscheidung Bestand hat." Eine Revision hatte das OVG nicht zugelassen. Dagegen hat die AfD eine so genannte Nicht-Zulassungsbeschwerde eingelegt, um doch noch einen Verhandlungstermin beim Bundesverwaltungsgericht zu erwirken. Ob diese zugelassen wird, ist unklar.

Aber selbst wenn die Partei in die nächste Instanz gehen darf: "Solange es kein Urteil gibt, das die Entscheidung des Bundesverfassungsschutzes aufhebt, solange ist die Entscheidung auch wirksam." Der Klageweg hat also keine aufschiebende Wirkung.

Was die aktuelle Einstufung als "gesichert rechtsextremistisch" betrifft, hat der Verfassungsschutz am Donnerstag allerdings eine "Stillhaltezusage" abgegeben. Demnach wird er die AfD bis zu einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Köln nicht mehr öffentlich als "gesichert rechtsextremistische Bestrebung" bezeichnen und sie wie bislang lediglich als Verdachtsfall beobachten - hier liegt die Hürde für den Einsatz von nachrichtendienstlichen Mitteln höher.

Muss das Gutachten veröffentlicht werden, auf dem die neue Einstufung beruht?

Zunächst müsse das interne Gutachten des Verfassungsschutzes nicht öffentlich gemacht werden, so Kehlbach. "Dafür gibt es keine ersichtliche gesetzliche Grundlage." Erst wenn die AfD - wie angekündigt - gegen die neue Einstufung vor Gericht zieht, müsse der Verfassungsschutz offenlegen, auf welchen Informationen die Einstufung beruht.

Zuständig für das neue Verfahren wäre erneut das Verwaltungsgericht Köln, weil dort der Sitz des Bundesverfassungsschutzes ist. Die nächste Instanz wäre ebenfalls das OVG Münster.

Wie stehen die Chancen der AfD auf einen Erfolg vor Gericht?

Das lässt sich schwer abschätzen. Aber: Bisher konnten weder die Bundespartei noch ihre Landesverbände vor Gericht einen Erfolg gegen die Einstufungen des Verfassungsschutzes erzielen. "Das gilt übrigens auch für die ehemalige Jugendorganisation der AfD", betont Kehlbach.

"Das heißt natürlich nicht, dass es in diesem Fall auch so sein muss." Aber eine Tendenz sei klar erkennbar.

AfD: Verfassungsschutz-Einstufung und die Folgen

WDR 5 Mittagsecho 02.05.2025 21:53 Min. Verfügbar bis 02.05.2026 WDR 5


Download

Könnte der AfD die staatliche Finanzierung durch Steuergelder entzogen werden?

Das ist offenbar nicht möglich. Geregelt ist dies im Artikel 21 des Grundgesetzes. Dort heißt es zwar, dass Parteien, "die nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgerichtet sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen (...)", von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen sind. Laut Kehlbach kann diese Sanktion allerdings nur auf eher kleine Parteien angewendet werden, die mangels einer ausreichend großen Anhängerschaft nicht das Potenzial haben, die demokratische Grundordnung ernsthaft zu gefährden.

Falls das Bundesverfassungsgericht zu dem Schluss kommen würde, dass die AfD darauf "ausgeht", die demokratische Grundordnung zu beseitigen und damit als "verfassungswidrig" eingestuft werden kann, würde der AfD nicht nur der Geldhahn zugedreht - sie würde verboten.

Unsere Quellen:

  • Interview mit Christoph Kehlbach, ARD-Rechtsredaktion
  • AfD-Pressemeldung vom 02.05.2025
  • Deutsche Presse Agentur

Über dieses Thema berichtet der WDR am 03.05.2025 auch im Fernsehen: Aktuelle Stunde um 18.45 Uhr.